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Wir unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe bei der Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Gesundheitsgefahren.

Wenn es zu einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit kommt, kümmern wir uns darum, die Gesundheit und Arbeitskraft des Mitarbeiters wieder herzustellen und finanzielle Unterstützung zu leisten.

Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen für ihren Versicherungsschutz keinen eigenen Beitrag, dies übernehmen ihre Arbeitgeber, unsere Mitgliedsunternehmen.

Junge Beschäftigte im Betrieb sind meist zu unterscheiden in:

  • Ferienjobber
  • Betriebspraktikanten
  • Auszubildende

Welcher Unfallversicherungsträger jeweils zuständig ist, ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Art der BeschäftigungZuständiger Unfallversicherungsträger (UVT)
FerienjobUVT des Betriebs
BetriebspraktikumUVT der Schule
AusbildungSchule: UVT der Schule, Betrieb: UVT des Betriebs

Wollen Sie mehr über uns erfahren, besuchen Sie gern die Internetseite der UVB.