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Wer Erste Hilfe leistet, dabei aber unabsichtlich etwas falsch macht, kann rechtlich nicht belangt werden. Wer nicht hilft, jedoch schon, denn dann handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung.

In jedem Betrieb müssen ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet und benannt sein, damit im Notfall schnell geholfen werden kann. Wer sich hierzu bereiterklärt, profitiert natürlich auch im Privatleben von den Kenntnissen und Fähigkeiten, die er bei der Erste-Hilfe-Ausbildung erwirbt.

Grün-weiße Rettungszeichen helfen bei der Orientierung. So zeigt das weiße Kreuz auf grünem Hintergrund den Standort eines Verbandkastens an. Andere Rettungszeichen zeigen zum Beispiel den Verlauf von Fluchtwegen und die Notausgänge, um im Notfall schnell und sicher das Gebäude verlassen zu können.

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Erste Hilfe
in einfacher Sprache

Erste Hilfe? Ehrensache!

Kaum ein Thema geht so viele Auszubildende an wie „Erste Hilfe“. Daher stand das Präventionsprogramm von Jugend will sich-er-leben (JWSL) 2023/2024 unter dem Motto „Erste Hilfe? Ehrensache!“

Es gibt einen Unterrichtsfilm und fünf Animationsfilme zum Thema Erste Hilfe auf Youtube.
Der Film zeigt  die Geschichte unterschiedlicher junger Menschen, die sich in ihren Ausbildungsbetrieben plötzlich Situationen gegenübersehen, die eine Erste-Hilfe erforderlich machen. Wie reagieren sie? Was wissen sie über Erste Hilfe? Das Ergebnis bleibt offen, sodass jede/r selbst mögliche Lösungen finden kann.

Erste Hilfe im Betrieb - Das können Sie tun!

  • Informieren Sie sich, wie Sie sich im Brandfall oder bei Unfällen zu verhalten haben.
  • Erkundigen Sie sich, wer in Ihrem Bereich als Ersthelfer ausgebildet ist.
  • Wo wird der Verbandkasten aufbewahrt?
  • Melden Sie Verletzungen Ihrem Vorgesetzten.
  • Erste-Hilfe Leistungen müssen dokumentiert werden.