Erste Hilfe
Zur Ersten Hilfe ist jeder verpflichtet, im Betrieb ebenso wie in der Freizeit.
- Zumindest einen Notruf absetzen kann jeder.
- Ausgebildete Ersthelfende rufen oder rufen lassen, während man sich um den Verletzten kümmert, sollte auch kein Problem darstellen.
Erste Hilfe in einfacher Sprache.

Erste Hilfe? Ehrensache!
Kaum ein Thema geht so viele Auszubildende an wie „Erste Hilfe“. Daher stand das Präventionsprogramm von Jugend will sich-er-leben (JWSL) 2023/2024 unter dem Motto „Erste Hilfe? Ehrensache!“.
Es gibt einen Unterrichtsfilm und fünf Animationsfilme zum Thema Erste Hilfe auf Youtube.
Der Film zeigt die Geschichte unterschiedlicher junger Menschen, die sich in ihren Ausbildungsbetrieben plötzlich Situationen gegenübersehen, die eine Erste-Hilfe erforderlich machen. Wie reagieren sie? Was wissen sie über Erste Hilfe? Das Ergebnis bleibt offen, sodass jede/r selbst mögliche Lösungen finden kann.
Erste Hilfe im Betrieb - Das kannst Du tun!
- Informiere Dich, wie Du Dich im Brandfall oder bei Unfällen verhalten sollst.
- Wo ist der Sammelpunkt?
- Wo ist der Verbandkasten?
- Erkundige Dich, wer in Deinem Bereich zum Ersthelfenden ausgebildet ist.
- Melde jede Verletzung an Deinen Vorgesetzten.
- Erste-Hilfe-Leistungen müssen im Verbandbuch eingetragen werden.

Wusstest Du schon? Wer Erste Hilfe leistet, dabei aber unabsichtlich etwas falsch macht, kann rechtlich nicht bestraft werden.
Stabil.
Wer jedoch nicht hilft, der kann rechtlich belangt werden, denn dann handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung.
I see. Thanx.
Grün-weiße Rettungszeichen helfen bei der Orientierung. So zeigt das weiße Kreuz auf grünem Hintergrund den Standort eines Verbandkastens an.
Andere Rettungszeichen zeigen zum Beispiel den Verlauf von Fluchtwegen und die Notausgänge, um im Notfall schnell und sicher das Gebäude verlassen zu können.








