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Im Ausbildungsverhältnis oder in der Beschäftigung von Schülern im Rahmen eines Praktikums muss u.U. ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen gemacht werden.

  • Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • Jugendlicher ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht (im Allgemeinen neun Jahre) unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
  • Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen, z. B. im Rahmen eins Betriebspraktikums, verboten.
  • Auch bei der Beschäftigung von Jugendlichen müssen mögliche Beschäftigungsverbote beachtet werden.

(Quelle: Jugendarbeitsschutzgesetz)

Arbeitszeit, Ruhepausen, Freizeit

Wie lange dürfen junge Berufseinsteiger arbeiten, wie viele Pausen müssen Sie einhalten?

Arbeitszeit:

  • Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Pausen zählen dabei nicht mit.
  • Jugendliche dürfen nur von 6 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden; in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr.

 

Ruhepausen:

  • Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:
    • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden,
    • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
  • Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

 

Freizeit:

  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

 

(Quelle: Jugendarbeitsschutzgesetz)